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Bibliographische Angaben zur Publikation
Wiedereingliederung durch organisierten Suchprozess - BEM
Anmerkung zu Arbeitsgericht Berlin vom 16.10.2015, Aktenzeichen 28 Ca 9065/15
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
RP Reha, 2016, 3. Jahrgang (Heft 2), Seite 58-62, Halle (Saale): Universitätsverlag Halle-Wittenberg, ISSN: 2366-7877
Jahr:
2016
Abstract:
In dem Beitrag erläutert der Autor eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin vom 16.10.2015, Aktenzeichen 28 Ca 9065/15. Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hatte geklagt. Sein Arbeitgeber habe ihn aus dem Grund gekündigt, dass eine Rückkehr von ihm nach seiner Erkrankung nicht erfolgen könne bzw. dass unzumutbare Fehlzeiten auftreten würden. Des Weiteren bestünde auch die Möglichkeit einer leidensgerechten Beschäftigung nicht. Das ArbG Berlin erklärte die Kündigung für unwirksam, da das Betriebliche Eingliederungsmanagement nicht berücksichtigt worden sei.
Auch der Autor pflichtet dieser Entscheidung bei. Er geht in seiner Anmerkung besonders auf die in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Fallgruppen ein, in denen Kündigungen bei Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt sein können, da die Kündigung in diesen Fällen das letzte Mittel darstelle. Außerdem wird durch das Urteil deutlich, dass die pauschale Aussage des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer nie wieder vollwertig einsetzbar sei, eine soziale Rechtfertigung nicht ersetzen kann.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Arbeitgeberpflicht /
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- Arbeitsleistung /
- Arbeitsrecht /
- Arbeitsunfähigkeit /
- Arbeitszeit /
- Betriebliches Eingliederungsmanagement /
- Fehlzeit /
- Krankheitsbedingte Kündigung /
- Kündigung /
- Kündigungsgrund /
- Leidensgerechter Arbeitsplatz /
- Leistung /
- Prüfpflicht /
- Recht /
- Stadt Berlin /
- Stellungnahme /
- Stufenweise Wiedereingliederung /
- Urteil /
- Weiterbeschäftigung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
Homepage: https://uvhw.de/rp-reha.html
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0184/0050
Informationsstand: 11.11.2016