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Bibliographische Angaben zur Publikation
VMG, Teil B GdS-Tabelle: 5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
VMG B5
Sammelwerk / Reihe:
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Quelle:
Bonn: Eigenverlag, 2015, Stand: November 2015
Jahr:
2015
Link(s):
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Abstract:
B5. Hör- und Gleichgewichtsorgan:
Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.
Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen verbunden, z.B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen oder außergewöhnliche psychoreaktive Störungen, so kann der GdS entsprechend höher bewertet werden.
5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit:
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel
lebenslang) [100]
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache,
geringer Sprachschatz) [100]
sonst je nach Sprachstörung [80-90]
5.2 Hörverlust:
***Anmerkung der Redaktion: Die Tabelle zur Ermittlung des Hörverlustes kann an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bitte öffnen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Online-Publikation (s. o.), um die Tabelle einzusehen (Seite 49).***
5.2.2 Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973):
***Anmerkung der Redaktion: Die 4-Frequenztabelle kann an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bitte öffnen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Online-Publikation (s. o.), um die Tabelle einzusehen (Seite 49).***
5.2.3 3-Frequenztabelle nach Röser 1980 für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit:
***Anmerkung der Redaktion: Die 3-Frequenztabelle kann an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bitte öffnen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Online-Publikation (s. o.), um die Tabelle einzusehen (Seite 50).***
5.2.4 Zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren:
***Anmerkung der Redaktion: Die Tabelle zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden kann an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bitte öffnen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Online-Publikation (s. o.), um die Tabelle einzusehen (Seite 50).***
5.3 Gleichgewichtsstörungen:
ohne wesentliche Folgen
beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z.B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen,
leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung)
leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei höheren Belastungen (z.B. Heben von Lasten,
Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegungen)
stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen
Belastungen (z.B. Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen)
keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen [0-10]
mit leichten Folgen
leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallsschritte bei alltäglichen
Belastungen,
stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen
leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf höherer Belastungsstufe [20]
mit mittelgradigen Folgen
stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei alltäglichen Belastungen,
heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen
Belastungen
deutliche Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen bereits auf niedriger Belastungsstufe [30-40]
mit schweren Folgen
heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und bei anderen
alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich [50-70]
bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen [80]
Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen [0-10]
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen [20]
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen) [30-40]
mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten [mindestens 50]
Menière-Krankheit
ein bis zwei Anfälle im Jahr [0-10]
häufigere Anfälle, je nach Schweregrad [20-40]
mehrmals monatlich schwere Anfälle [50]
Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.
5.4 Chronische Mittelohrentzündung:
einseitige andauernde Sekretion oder zeitweise beidseitige Sekretion [10]
andauernd beidseitige Sekretion [20]
Radikaloperationshöhle
reizlos [0]
bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion
einseitig [10]
beidseitig [20]
5.5 Verlust einer Ohrmuschel:
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Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Sammelwerksbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Publikationsversand der Bundesregierung
Homepage: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen
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Referenznummer:
VMGB0005
Informationsstand: 15.07.2011