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Angaben zum Urteil
Nachteilsausgleich für Schüler mit Dyskalkulie
Gericht:
OVG Weimar 1. Senat
Aktenzeichen:
1 EO 854/10
Urteil vom:
17.05.2010
Leitsätze:
Ein Nachteilsausgleich für Schüler mit Dyskalkulie in schulischen Prüfungen kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn damit der eingeschränkte Nachweis hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kompensiert werden kann.
Zur Verwertung von Privatgutachten.
Zur Verwertung von Privatgutachten.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
VG Weimar 2. Kammer Beschluss vom 3.05.2010 - 2 E 377/10 We
Quelle:
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Hinweis:
Einen Fachbeitrag zum Einstweiligen Rechtsschutz finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/2013/A4-...
Referenznummer:
R/R3478
Weitere Informationen
Schlagworte:
- Abschlussprüfung /
- ADS /
- Ausbildung /
- Begutachtung /
- Dyskalkulie /
- einstweiliger Rechtsschutz /
- Nachteilsausgleich /
- Prüfung /
- Prüfungserleichterung /
- Schreibzeitverlängerung /
- Schule /
- schulische Integration /
- Teilleistungsschwäche /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit /
- Verwertbarkeit
Informationsstand: 06.01.2011