Kraftfahrzeughilfe
Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) ist eine Form der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Menschen mit Behinderung können sie erhalten, um ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erreichen.
Voraussetzung für den Erhalt von Kraftfahrzeughilfe
Die Voraussetzung für den Erhalt von Kfz-Hilfe ist, dass
- der behinderte Mensch aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, um den Arbeitsplatz oder den Ort der beruflichen Bildung zu erreichen (wobei ihm gleichzeitig nicht zugemutet werden kann, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen),
- der behinderte Mensch ein Fahrzeug selbst führen kann oder dafür sorgt, dass ihn eine Vertrauensperson fährt.
Wofür gibt es Kraftfahrzeughilfe?
Kraftfahrzeughilfe ist eine Form der finanziellen Hilfe, insbesondere für
- die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges,
- behinderungsbedingte Zusatzausstattungen bzw. Umrüstungen (z. B. Automatikgetriebe, Lenkhilfen, orthopädische Sitzhilfen usw.)
- Leistungen zur Erlangung eines Führerscheins und
- Leistungen in Härtefällen (zum Beispiel Kosten für Reparaturen, Beförderungsdienste).
Kraftfahrzeughilfe wird einkommensabhängig gewährt (Ausnahme: gesundheitlich notwendige Zusatzausstattungen).
Die rechtliche Grundlage für die Kraftfahrzeughilfe findet sich im SGB IX in Verbindung mit der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV). Hier sind Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung geregelt. Die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe werden je nach Zuständigkeit durch einen Rehabilitationsträger (gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferfürsorge, Bundesagentur für Arbeit) oder auch durch die Integrationsämter erbracht.
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