Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung (auch: fristgerechte Kündigung) kündigt ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf.
Die ordentliche Kündigung vonseiten der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bedarf zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich keines sachlichen Grundes. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hingegen müssen einen Kündigungsgrund nachweisen, sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist – ansonsten ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt. Es gibt verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe.
Bei bestimmten Personengruppen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz den besonderen Kündigungsschutzes beachten, zum Beispiel bei schwerbehinderten Menschen, Betriebsräten, Müttern im Mutterschutz oder Beschäftigten in Elternzeit.
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Kündigung, Entlassung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Besonderer Kündigungsschutz bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
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