Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge B beschäftigen sich mit der Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht und greifen zum Beispiel Fragen zum Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung nach § 81
SGB IX und zur Vermeidung von Diskriminierung auf. Schwerpunkt ist zudem das betriebliche Eingliederungsmanagement in Unternehmen gemäß § 84 Absatz 2
SGB IX im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Die Autorin bespricht in dem Beitrag ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21.01.2020 - 15 Sa 449/19. Das hessische Gericht befasste sich mit der Frage der Beschäftigungspflicht im Fall der versäumten Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Verpflichtungen aus § 3a Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (
ArbStättV) und § 10 Arbeitsschutzgesetz (
ArbSchG).
Es stellt klar, dass sofern Arbeitgeber:innen ihre arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen nicht erfüllen, eine Berufung auf fehlende Sicherheit in der Arbeitsstätte keine ausreichende Begründung für die Nichtbeschäftigung eines Menschen mit Schwerbehinderung darstellen könne. Die Autorin nimmt die Entscheidung zum Anlass, die Arbeitgeber:innenpflicht des § 3a
ArbStättV vorzustellen sowie das Verhältnis Arbeitsschutz - Teilhaberecht näher zu beleuchten.