Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge B beschäftigen sich mit der Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht und greifen zum Beispiel Fragen zum Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung nach § 81
SGB IX und zur Vermeidung von Diskriminierung auf. Schwerpunkt ist zudem das betriebliche Eingliederungsmanagement in Unternehmen gemäß § 84 Absatz 2
SGB IX im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Die Autoren besprechen in diesem Beitrag die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (
BAG) vom 25.10.2017 - 7 ABR 2/16. Der Beschluss erkennt auf die aktive Wahlberechtigung und Wählbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (
SBV) in einem Betrieb privatrechtlich organisierter Unternehmen, wenn sie in diesem nicht nur vorübergehend tätig sind. Zudem thematisiert das
BAG den Grundsatz der Mehrheitswahl im
SBV-Wahlrecht und leitet hieraus die unzulässige Verwendung eines Kennworts bei der Stimmzettelgestaltung ab.
Die Autoren stimmen dem Beschluss des
BAG zu. Er konkretisiere zutreffend den Umfang aktiver sowie passiver Wahlberechtigung und verdeutliche die zwingende Beachtung des Neutralitätsgebots durch den Wahlvorstand.