Das
LVR-Inklusionsamt ist zuständig für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen und Ihnen gleichgestellter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Unterstützungsangebote an und arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen. Träger des Inklusionsamtes im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland, kurz
LVR. Es ist dem Dezernat 5 Schulen und Integration zugeordnet.
Das
LVR-Inklusionsamt gliedert sich in fünf Abteilungen:
- Begleitende Hilfen und Kündigungsschutz
- Technischer Beratungsdienst
- Inklusionsbegleitung und Inklusionsunternehmen
- Erhebung der Ausgleichsabgabe, Institutionelle Förderung und Haushalt
- Seminare, Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsvorhaben
Die Unterstützungsangebote des
LVR-Inklusionsamtes umfassen beispielsweise finanzielle Förderung zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen oder bei außergewöhnlichen Belastungen während der Beschäftigung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beratung und psychosozialen Begleitung durch den Integrationsfachdienst bei Konflikten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden könnten. Auch im Rahmen von Rehabilitation beziehungsweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ist der Integrationsfachdienst Ansprechpartner. Ferner unterstützt er die Vermittlung von Schülerinnen und Schülern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie den Wechsel von Beschäftigten aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Auch eine Beratung bei Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung durch die technischen Fachberater des
LVR-Inklusionsamtes ist möglich. Zudem stehen Fachberaterinnen und -berater bei den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Die Themenbereiche der Prävention, des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie der Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung werden durch Schulungs-, Beratungs- und Moderationsangebote sowie mit der Vergabe von Prämien unterstützt. Da Beschäftigungsverhältnisse von gleichgestellten und schwerbehinderten Menschen einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, muss das zuständige Inklusionsamt einer Kündigung zustimmen.
Alle Leistungen des
LVR-Inklusionsamtes werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Die Einnahmen sind zweckgebunden für die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen.
[Aus: Information des Herausgebers]