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Förderung und Ausgleich

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, und die Betroffenen selbst können Förderleistungen erhalten. Sie sollen dazu dienen, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitsverhältnisse zu sichern. Ein großer Teil dieser Förderleistungen wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, die Betriebe entrichten, die nicht oder nicht ausreichend der Beschäftigungspflicht nachkommen.

REHADAT-talentplus informiert über die Möglichkeiten der Förderung. Bei REHADAT-Recht finden Sie hierzu Beispiele aus der Rechtsprechung. Die Software zur Errechnung der Ausgleichsabgabe sowie einen Ersparnisrechner finden Sie im Portal IW-Elan.